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02. Juli 2009

Innenausschuss einigt sich auf Kompromiss

Im Innenausschuss konnten sich gestern die Koalitionäre soweit einigen, dass sie dem Bundestag empfahlen, den Kompromiss am Freitag, 3. Juli im Plenum zu verabschieden. Die Chancen stehen nun gut, dass es kurz vor Ende der Legislaturperiode zu einer Verabschiedung der Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz kommt.

Der Kompromiss sieht vor, dass das Listenprivileg erhalten bleibt - unter einer gravierenden Bedingung: Bis zum Widerspruch des Angeschriebenen (Opt-out) sollen Werbebriefe nur dann zulässig sein, wenn aus dem Brief deutlich hervorgeht, aus welcher Datenquelle die Adresse erhoben wurde.

Zu befürchten ist, dass diese Praxis der Klarnamen-Kennzeichnung auf Dauer zu einem starken Rückgang der verfügbaren Adressbestände führt. Träte dieser Fall ein, wäre der Schaden fürs Direktmarketing in Deutschland groß. Günstiger wäre eine codierte Kennzeichnung der Adressquelle, die sich in Österreich seit Jahren bewährt hat.

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