Das Listenprivileg bleibt erhalten. Wir brauchen nicht zur
Flaschenpost greifen!
Flaschenpost greifen!
Die Datenschutznovelle II (Datenhandel) trat am 1. September 2009 in Kraft.
Die gute Nachricht: Das Listenprivileg bleibt dem Direktmarketing erhalten.
Das Problem liegt in den verschachtelten Details des ausgehandelten Kompromisses. Lesen Sie dazu die News vom Tag, als das Gesetz
den Bundestag passierte.
Die gute Nachricht: Das Listenprivileg bleibt dem Direktmarketing erhalten.
Das Problem liegt in den verschachtelten Details des ausgehandelten Kompromisses. Lesen Sie dazu die News vom Tag, als das Gesetz
den Bundestag passierte.
Das Strategiebuch zur neuen Gesetzeslage
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Welche Konsequenzen die neue Gesetzeslage hat, steht in einem Strategiebuch, das wir Ihnen kostenlos im September zusenden. Darin wird auch beschrieben, wie Sie mit der AIDA-PUSH Methode eigene Opt-in Adressen generieren. Die sind fürs E-Marketing heute schon vorgeschrieben. Und für postalische Mailings wird die per Gesetz erzwungene Klarnamen-Kennzeichnung der Adress-Quelle zu einem Rückgang der verfügbaren Adressbestände führen. Eigene Opt-ins sind der Königsweg der Zukunft. >> Ordern Sie Ihr kostenloses Strategiebuch |
Seminare und Workshops: "Opt-in statt Listenprivileg"
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Im Oktober startet unsere neue Seminarreihe "Schaffen Sie sich Ihr
eigenes Listenprivileg!" Die vierstündigen
Intensivseminare für maximal 10 Teilnehmer finden in Tagungshotels in
Ihrer Nähe statt – oder als Firmenseminar
in Ihren Räumen. >> Informieren Sie sich über die Seminare |
NEWS
22. Februar 2010:
>> Transpromo ist tot – es lebe Transperformo!
10. Juli 2009:
>> Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften passiert den Bundesrat
